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Tippgeberprovision

Sie haben von Bekannten, Nachbarn oder Freunden gehört, dass diese ihr Haus, ihre Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten?

 

Diese Information könnte sich für Sie auszahlen:

Empfehlen Sie uns weiter und profitieren auch Sie mit der Tippgeberprovision vom Verkaufserfolg!

Ob Häuser, Wohnungen oder Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und wir belohnen Sie als Dankeschön mit einer sagenhaften Provision in Höhe von 1 % der Kaufsumme.

 

Warum wir eine TIPPGEBERPROVISION zahlen?

Als Immobilienmakler wissen wir, dass oftmals der richtige Kontakt zum rechten Zeitpunkt über den Erfolg entscheidet.

Wir vermitteln und verkaufen Immobilien im Rhein-Main Gebiet und sind immer auf der Suche nach Häusern, Wohnungen und Grundstücken, die zum Verkauf stehen.

 

Daher soll sich Ihr Tipp auch für Sie auszahlen.

Mit unserer überdurchschnittlich hohen Tippgeberprovision lohnt es sich, zum Tippgeber zu werden.

 

WIE FUNKTIONIERT EINE TIPPGEBERPROVISION?

In vier einfachen Schritten zur Provision:

  • Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular).

  • Wir prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Vereinbarung, welche Sie zum Bezug der Tippgeberprovision berechtigt.

  • Nach Abschluss des Kaufvertrags (erfolgreicher Notartermin) überweisen wir Ihnen die Tippgeberprovision direkt auf Ihr Konto.

 

Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:

  • Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.

  • Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen).

  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.

  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

 

Rechenbeispiel für eine Tippgeberprovision:

Kaufpreis 500.000,00 €

Provision gesamt 20 500,00 €*

 

Ihre Tippprovision 5 000,00 €**

 

*abhängig vom mit den Vertragsparteien verhandelten Provisionssatz

 

**Es warten 1% von der Kaufsumme auf Sie, vorausgesetzt wir verkaufen das von Ihnen empfohlene Objekt!

Bei erfolgreichem Verkauf durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie ihre gerechtfertigte 1 % Tippgeberprovision.

 

Weitere Hinweise

  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

  • Sollten Sie häufiger als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeberprovisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Angebot haben möchten, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

 

Wir freuen uns über Ihren Tipp!

 

Als familiengeführtes Unternehmen stehen wir Ihnen für alle Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie auch ganz unverbindlich wenn Sie Ihre eigene Immobilie verkaufen möchten.

Kontaktieren Sie uns.

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